Allgemeine Geschäftsbedingungen

BrunnenBar — Daniel De La Rosa (Einzelunternehmen) Am Brunnenlech 31, 86150 Augsburg, Deutschland

Stand: 12.10.2026


§ 1 Geltungsbereich und Betreiber

1.1 Betreiber

Betreiber der BrunnenBar ist Daniel De La Rosa, Am Brunnenlech 31, 86150 Augsburg (nachfolgend „BrunnenBar“ oder „Betreiber“).

1.2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der BrunnenBar und ihren Gästen und Kunden (nachfolgend „Gast“ oder „Kunde“), insbesondere für (i) den Besuch der BrunnenBar und den Verzehr von Getränken und Speisen, (ii) Tischreservierungen, (iii) Bereichs- und Veranstaltungsreservierungen, (iv) Cocktail-Workshops und (v) den Erwerb und die Einlösung von Gutscheinen.

1.3 Verbraucher und Unternehmer

Soweit diese AGB zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) unterscheiden, gilt die jeweilige Regelung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für beide Kundengruppen gleichermaßen.

1.4 Abweichende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die BrunnenBar stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn die BrunnenBar in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.5 Individualvereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen der BrunnenBar und dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

1.6 Einbeziehung

Diese AGB werden dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht. Bei Reservierungen über Messenger-Dienste, soziale Medien, Telefon oder E-Mail werden die AGB durch einen ausdrücklichen Hinweis mit Verlinkung auf den vollständigen Text einbezogen. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem der Kunde Gelegenheit zur Kenntnisnahme der AGB hatte und die Reservierung bestätigt.

§ 2 Vertragsschluss und Kommunikation

2.1 Kommunikationswege

Anfragen und Reservierungen können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp, Instagram) erfolgen. Eine Anfrage stellt kein bindendes Angebot dar.

2.2 Vertragsschluss — Tischreservierungen

Eine Tischreservierung kommt zustande, wenn die BrunnenBar Datum, Uhrzeit und Personenzahl bestätigt. Die Bestätigung kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über Messenger-Dienste erfolgen.

2.3 Vertragsschluss — Bereichs- und Veranstaltungsreservierungen

Eine Bereichs- oder Veranstaltungsreservierung im Sinne des § 5 kommt zustande, wenn (i) die BrunnenBar dem Kunden Datum, Uhrzeit, Bereich und Mindestumsatz in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat, (ii) der Kunde die Bestätigung in Textform angenommen hat und (iii) die vereinbarte Anzahlung bei der BrunnenBar eingegangen ist. Erst mit Eingang der Anzahlung wird die Reservierung verbindlich.

2.4 Textform

Soweit diese AGB die Textform vorsehen, genügt eine Erklärung per E-Mail, Messenger-Nachricht oder über sonstige dauerhafte Datenträger im Sinne des § 126b BGB.

2.5 Kein Anspruch auf Reservierung

Die BrunnenBar ist nicht verpflichtet, Reservierungsanfragen anzunehmen. Ein Anspruch auf den Abschluss einer Reservierung besteht nicht.

2.6 Kontakt

Erklärungen an die BrunnenBar sind zu richten an: BrunnenBar — Daniel De La Rosa, Am Brunnenlech 31, 86150 Augsburg, oder per E-Mail an brunnenbaraugsburg@gmail.com.

§ 3 Automatisierte Systeme

3.1 KI-Concierge

Die BrunnenBar setzt für die Bearbeitung von Reservierungsanfragen ein automatisiertes System (KI-Concierge) ein. Nachrichten des Concierge sind Erklärungen der BrunnenBar.

3.2 Transparenzhinweis

Der Gast wird zu Beginn der Kommunikation darauf hingewiesen, dass er mit einem KI-System interagiert.

3.3 Offensichtliche Systemfehler

Bestätigt das automatisierte System eine Reservierung, die auf einem offensichtlichen Systemfehler beruht — insbesondere eine Doppelbelegung eines bereits reservierten Bereichs, eine Buchung an einem Schließtag ohne entsprechende Vereinbarung oder eine offensichtlich fehlerhafte Angabe — ist die BrunnenBar berechtigt, die Bestätigung unverzüglich nach Kenntnisnahme des Fehlers zu korrigieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

3.4 Datenschutz

Die Verarbeitung von Gästenachrichten durch das automatisierte System richtet sich nach der Datenschutzerklärung der BrunnenBar (§ 24).

§ 4 Tischreservierungen

4.1 Geltung

Dieser Abschnitt gilt für einzelne Tischreservierungen im regulären Betrieb. Für Bereichs- und Veranstaltungsreservierungen gilt § 5.

4.2 Tischzuweisung

Die BrunnenBar behält sich vor, die konkrete Tischzuweisung nach betrieblichen Erfordernissen vorzunehmen und auch nach Bestätigung der Reservierung zu ändern. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder Sitzplatz besteht nur, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

4.3 Haltezeit

Ein reservierter Tisch wird zwanzig (20) Minuten über die vereinbarte Uhrzeit hinaus freigehalten. Erscheint der Gast nicht innerhalb dieser Frist und liegt keine Benachrichtigung über eine Verspätung vor, ist die BrunnenBar berechtigt, den Tisch anderweitig zu vergeben.

4.4 Verspätung

Gäste, die voraussichtlich mehr als fünfzehn (15) Minuten später als vereinbart eintreffen, werden gebeten, die BrunnenBar telefonisch zu benachrichtigen. Nachrichten über Messenger-Dienste können während des laufenden Betriebs nicht zuverlässig gelesen werden.

4.5 Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen ohne Benachrichtigung wird die Reservierung nach Ablauf der Haltezeit aufgehoben. Weitergehende Ansprüche der BrunnenBar bestehen bei einfachen Tischreservierungen nicht.

4.6 Nutzungsdauer

Eine zeitliche Begrenzung der Tischnutzung besteht nur, wenn sie bei der Reservierung ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, steht der Tisch dem Gast für den Abend zur Verfügung, begrenzt durch die Öffnungszeiten der BrunnenBar (§ 13).

4.7 Änderung der Personenzahl

Der Gast wird gebeten, wesentliche Änderungen der Personenzahl rechtzeitig mitzuteilen. Bei deutlich größeren Gruppen als vereinbart ist die BrunnenBar berechtigt, die Reservierung an die tatsächlich verfügbare Kapazität anzupassen.

4.8 Außenplätze

Reservierungen für Außenplätze stehen unter dem Vorbehalt der Witterung. Lässt die Witterung den Außenbetrieb nicht zu, bemühen wir uns um einen Platz im Innenbereich, können einen solchen jedoch nicht garantieren. Die Außenterrasse schließt um 22:00 Uhr.

4.9 Stornierung

Einfache Tischreservierungen können jederzeit kostenfrei storniert werden. Um eine möglichst frühzeitige Mitteilung wird gebeten.

§ 5 Bereichs- und Veranstaltungsreservierungen

5.1 Geltung

Dieser Abschnitt und die §§ 6 bis 9 gelten für Reservierungen, bei denen ein abgegrenzter Bereich der BrunnenBar oder die gesamte Bar für eine Gruppe reserviert wird, insbesondere für (i) private Veranstaltungen (z. B. Geburtstagsfeiern, Junggesellenabschiede), (ii) geschäftliche Veranstaltungen (z. B. Firmenfeiern, Weihnachtsfeiern) und (iii) die exklusive Anmietung der gesamten BrunnenBar. Sie gelten nicht für einzelne Tischreservierungen im regulären Betrieb.

5.2 Buchbare Bereiche und Kapazitäten

(i) Hinterer Bereich: Ein abgegrenzter Bereich innerhalb der BrunnenBar mit 28 Sitzplätzen; bei stehendem Empfang finden dort bis zu etwa 40 Personen Platz. Der übrige Barbetrieb läuft daneben weiter. Eine Reservierung des hinteren Bereichs begründet keinen Anspruch auf Exklusivität der gesamten Bar.

(ii) Gesamte Bar: Die gesamte BrunnenBar mit 51 Sitzplätzen im Innenbereich; bei stehendem Empfang finden bis zu 65 Personen Platz. Die Buchung der gesamten Bar umfasst die Außenterrasse, solange die Terrassensaison läuft; sie endet im Oktober. Für die Außenterrasse gelten der Witterungsvorbehalt nach § 4.8 und die Schließzeit um 22:00 Uhr nach § 13.4. Die Bar bleibt während der Veranstaltung für den regulären Betrieb geschlossen. Eine Buchung der gesamten Bar ist auch für kleinere Gruppen möglich. Der für die gesamte Bar vereinbarte Mindestumsatz bleibt dabei unverändert; wird er nicht erreicht, wird die Differenz nach § 6.2 als Vergütung für die Bereitstellung der gesamten Bar in Rechnung gestellt.

5.3 Endgültige Gästezahl

Der Kunde teilt der BrunnenBar die endgültige Gästezahl spätestens fünf (5) Werktage vor der Veranstaltung in Textform mit. Erfolgt keine Mitteilung, gilt die bei der Buchung genannte Personenzahl als verbindlich. Nachträgliche Erhöhungen bedürfen der Zustimmung der BrunnenBar und sind nur im Rahmen der verfügbaren Kapazität möglich.

5.4 Verantwortung des Veranstalters

Der Kunde als Veranstalter ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich. Gäste des Veranstalters gelten hinsichtlich der Pflicht zur Schonung der Räumlichkeiten und Einrichtung als Erfüllungsgehilfen des Veranstalters im Sinne des § 278 BGB. Der Kunde stellt sicher, dass seine Gäste die Hausordnung (§ 14) und die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

5.5 Minderjährige bei geschlossenen Veranstaltungen

Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren an Veranstaltungen ist nur bei geschlossenen Gesellschaften und nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit der BrunnenBar zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die BrunnenBar bei der Buchung auf die Teilnahme Minderjähriger hinzuweisen. Der Kunde stellt sicher, dass minderjährige Gäste während der gesamten Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sind. Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere die Alkoholabgabeverbote (§ 15.4), gelten auch bei geschlossenen Veranstaltungen uneingeschränkt. Die BrunnenBar behält sich vor, die Teilnahme Minderjähriger abzulehnen, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht gewährleistet ist.

5.6 Ablehnungsrecht

Die BrunnenBar behält sich vor, Veranstaltungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 6 Mindestumsatz

6.1 Vereinbarung

Für Bereichsreservierungen im Sinne des § 5 wird ein Mindestumsatz vereinbart. Die Höhe des Mindestumsatzes richtet sich nach dem reservierten Bereich und wird dem Kunden in der Reservierungsbestätigung mitgeteilt, bevor die Reservierung verbindlich wird.

6.2 Berechnung

Der Mindestumsatz ist eine Mindestvergütung für die Bereitstellung des vereinbarten Bereichs. Der Gast bestellt am Veranstaltungsabend frei von der Karte. Abgerechnet wird der tatsächliche Verzehr zu den jeweils gültigen Kartenpreisen (Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer). Liegt der tatsächliche Verzehr über dem Mindestumsatz, zahlt der Kunde den tatsächlichen Betrag. Liegt er darunter, wird die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verzehr und dem vereinbarten Mindestumsatz als Vergütung für die Bereitstellung des Bereichs in Rechnung gestellt.

6.3 Unabhängigkeit von der Personenzahl

Der vereinbarte Mindestumsatz ist an den reservierten Bereich gebunden und bleibt unverändert, wenn sich die tatsächliche Gästezahl ändert.

6.4 Zahlungspflicht

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestumsatzes oder der Differenz gemäß § 6.2 obliegt dem Kunden, der die Veranstaltung gebucht hat, unabhängig davon, ob die einzelnen Gäste ihre Konsumation selbst bezahlen.

6.5 Trinkgeld

Freiwillige Trinkgelder zählen nicht zum Mindestumsatz.

§ 7 Anzahlung

7.1 Pflicht

Für Bereichsreservierungen im Sinne des § 5 ist eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung beträgt:

(i) Hinterer Bereich: 150 EUR; (ii) Gesamte Bar: 350 EUR.

7.2 Fälligkeit und Zahlungsweg

Die Anzahlung ist per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu leisten. Sie ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig, spätestens jedoch sieben (7) Tage vor der Veranstaltung. Bei Buchungen weniger als sieben Tage vor der Veranstaltung ist die Anzahlung unverzüglich nach Zugang der Bestätigung fällig. Die Reservierung wird erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich (§ 2.3). Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist die BrunnenBar berechtigt, die Reservierung als nicht zustande gekommen zu behandeln.

7.3 Anrechnung

Die geleistete Anzahlung wird am Veranstaltungsabend vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.

§ 8 Stornierung und Absage

8.1 Stornierung durch den Kunden — Bereichsreservierungen

Stornierungen von Bereichs- und Veranstaltungsreservierungen im Sinne des § 5 bedürfen der Textform.

(i) Stornierung mehr als vierzehn (14) Tage vor der Veranstaltung: Die Anzahlung wird vollständig erstattet.

(ii) Stornierung vierzehn (14) Tage oder weniger vor der Veranstaltung oder Nichterscheinen: Die BrunnenBar behält die Anzahlung ein. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der BrunnenBar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Höhe der Anzahlung entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB).

8.2 Keine weitergehenden Ansprüche

Über den Einbehalt der Anzahlung gemäß § 8.1 (ii) hinaus macht die BrunnenBar keine weitergehenden Stornierungsforderungen geltend.

8.3 Absage durch die BrunnenBar

Die BrunnenBar ist berechtigt, aus wichtigem Grund von einer Bereichsreservierung zurückzutreten, insbesondere wenn (i) die Anzahlung nicht fristgerecht eingeht, (ii) Umstände bekannt werden, die die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gefährden, (iii) der Kunde bei der Buchung wesentliche unzutreffende Angaben gemacht hat oder (iv) ein Fall höherer Gewalt im Sinne des § 26 vorliegt. Bei einer Absage durch die BrunnenBar wird die Anzahlung vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die BrunnenBar hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8.4 Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt im Sinne des § 26 nicht stattfinden, sind beide Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Die Anzahlung wird vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind — vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen — ausgeschlossen.

§ 9 Durchführung von Veranstaltungen

9.1 Veranstaltungsende

Die letzte Bestellung wird dreißig (30) Minuten vor der Schließung aufgenommen. Zur Schließzeit endet die Veranstaltung. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sämtliche Gäste werden gebeten, die Bar zur Schließzeit zu verlassen. Die Schließzeit richtet sich nach den jeweils gültigen Öffnungszeiten der BrunnenBar (§ 13) oder nach einer individuell vereinbarten Endzeit.

9.2 Dekoration

Eigene Dekorationen des Kunden bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der BrunnenBar. Dekorationen dürfen die Räumlichkeiten, Wände, Möbel und Einrichtungsgegenstände nicht beschädigen und keine dauerhaften Spuren hinterlassen. Die Verwendung von offenem Feuer (mit Ausnahme handelsüblicher Tischkerzen nach Absprache), Konfetti, Glitzer und ähnlichen schwer zu entfernenden Materialien ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Sämtliche Dekorationen sind vom Kunden am selben Abend, spätestens bis zur Schließzeit, vollständig zu entfernen. Verbleibende Dekorationen werden von der BrunnenBar auf Kosten des Kunden entsorgt.

9.3 Reinigung

Fällt aufgrund der Veranstaltung eine über das übliche Maß hinausgehende Sonderreinigung an, werden die nachweislich entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

9.4 Musik und DJ

Eigene Musik oder ein vom Kunden engagierter DJ ist nur bei einer Buchung der gesamten Bar und nach vorheriger Absprache gestattet. Die Lautstärkevorgaben der BrunnenBar sind verbindlich. Der Kunde ist für die Einhaltung etwaiger zusätzlicher urheber- und leistungsschutzrechtlicher Verpflichtungen (insbesondere GEMA-Lizenzierung) verantwortlich, die durch von ihm bereitgestellte Musik oder einen von ihm beauftragten DJ entstehen, und stellt die BrunnenBar insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Bei einer Reservierung ausschließlich des hinteren Bereichs bestimmt die BrunnenBar die Musikauswahl.

9.5 Veranstaltungen an Schließtagen

Bereichsreservierungen sind auch an Tagen möglich, an denen die BrunnenBar für den regulären Betrieb geschlossen ist (derzeit Montag bis Mittwoch), sofern individuell vereinbart. Die regulären Mindestumsatzregelungen gelten uneingeschränkt. Die Endzeit wird bei der Buchung individuell festgelegt. Veranstaltungen an Sonntagen werden nicht angeboten.

§ 10 Preise und Zahlung

10.1 Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preise der BrunnenBar. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

10.2 Zahlungsarten

Die BrunnenBar akzeptiert folgende Zahlungsarten: (i) Barzahlung, (ii) EC-Karte (girocard), (iii) Kreditkarte. Anzahlungen gemäß § 7 werden per Banküberweisung geleistet. Banküberweisung für sonstige Zahlungen ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.

10.3 Fälligkeit

Die Zahlung für den Verzehr von Getränken und Speisen ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

10.4 Rechnungsstellung für Geschäftskunden

Unternehmer (§ 14 BGB) können auf Anfrage eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten. Der Geschäftskunde teilt hierfür seine vollständige Firmenbezeichnung, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig mit. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.5 Verzug

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die BrunnenBar berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher fünf (5) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) und für Unternehmer neun (9) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

10.6 Mahnkosten und Inkasso

Im Falle des Verzugs ist die BrunnenBar berechtigt, die nachweislich entstandenen Mahn- und Inkassokosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.

10.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Satz 1 und 2 gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

§ 11 Trinkgeld

11.1 In den Preisen der BrunnenBar ist kein Trinkgeld enthalten. Ein Trinkgeld für das Serviceteam ist freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch.

§ 12 Gutscheine

12.1 Erwerb

Gutscheine der BrunnenBar können vor Ort oder, soweit angeboten, über die Website oder einen sonstigen Online-Verkaufsweg erworben werden. Gutscheine werden auf einen bestimmten EUR-Betrag ausgestellt.

12.2 Gültigkeit

Gutscheine der BrunnenBar haben kein Ablaufdatum. Sie können zeitlich unbefristet eingelöst werden, solange die BrunnenBar besteht.

12.3 Einlösung

Gutscheine können für sämtliche Leistungen der BrunnenBar eingelöst werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes auf dem Gutschein vermerkt ist. Eine teilweise Einlösung ist möglich; ein eventueller Restbetrag verbleibt auf dem Gutschein.

12.4 Keine Barauszahlung

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften sehen eine Auszahlung vor (insbesondere bei geringfügigen Restbeträgen gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben, § 242 BGB). Das Widerrufsrecht bei online erworbenen Gutscheinen (§ 28.2) bleibt unberührt.

12.5 Verlust und Beschädigung

Gutscheine sind wie Bargeld zu behandeln. Die BrunnenBar übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Gutscheinen. Eine Ersatzausstellung erfolgt nur, wenn der Kunde den Erwerb und den Restwert des Gutscheins nachweisen kann.

12.6 Übertragbarkeit

Gutscheine sind übertragbar. Die BrunnenBar ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Einlösenden zu prüfen. Die Einlösung wirkt befreiend.

12.7 Missbrauchsprävention

Die BrunnenBar behält sich vor, bei begründetem Verdacht auf Fälschung, Manipulation oder missbräuchliche Verwendung die Einlösung eines Gutscheins zu verweigern.

§ 13 Öffnungszeiten

13.1 Reguläre Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten sind vor Ort und auf der Website der BrunnenBar einsehbar. Die BrunnenBar behält sich vor, die Öffnungszeiten vorübergehend oder dauerhaft zu ändern, insbesondere an Feiertagen, bei Sonderveranstaltungen oder aus betrieblichen Gründen.

13.2 Letzte Bestellung

Die letzte Bestellung wird dreißig (30) Minuten vor Schließung aufgenommen. Nach der letzten Bestellung werden keine weiteren Getränke oder Speisen serviert.

13.3 Schließung

Zur Schließzeit werden alle Gäste gebeten, die Räumlichkeiten der BrunnenBar zu verlassen.

13.4 Außenterrasse

Die Außenterrasse schließt um 22:00 Uhr.

§ 14 Hausordnung und Hausrecht

14.1 Geltung

Die BrunnenBar übt das Hausrecht aus. Alle Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

14.2 Verweigerung des Zutritts und Verweis

Die BrunnenBar ist berechtigt, Gästen den Zutritt zu verweigern oder sie der Räumlichkeiten zu verweisen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Sachliche Gründe sind insbesondere: (i) aggressives, beleidigendes oder bedrohliches Verhalten, (ii) Belästigung anderer Gäste oder des Personals, (iii) Sachbeschädigung, (iv) erkennbar übermäßige Alkoholisierung, (v) Konsum, Besitz oder Handel illegaler Betäubungsmittel, (vi) Nichtbefolgen von Anweisungen des Personals, (vii) Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz oder sonstige gesetzliche Bestimmungen, (viii) Störung des Betriebs oder der übrigen Gäste und (ix) Verstöße gegen diese AGB.

14.3 Kein Zahlungsausschluss

Ein Verweis aus den Räumlichkeiten entbindet den Gast nicht von der Pflicht zur Begleichung bereits in Anspruch genommener Leistungen.

14.4 Garderobe und persönliche Gegenstände

Garderobe und persönliche Gegenstände werden von der BrunnenBar nicht verwahrt, sofern keine gesonderte Garderobenaufbewahrung angeboten und vereinbart wird. § 21.4 bleibt unberührt.

§ 15 Mindestalter, Jugendschutz und Alkoholausschank

15.1 Mindestalter

Der Zutritt zur BrunnenBar ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Die BrunnenBar macht insoweit von ihrem Hausrecht Gebrauch.

15.2 Ausnahme: geschlossene Veranstaltungen

Personen unter 18 Jahren dürfen die BrunnenBar ausnahmsweise im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft (Bereichsreservierung gemäß § 5) betreten, sofern dies bei der Buchung ausdrücklich mit der BrunnenBar abgesprochen und von der BrunnenBar genehmigt wurde. Die Einzelheiten regelt § 5.5.

15.3 Ausweiskontrolle

Die BrunnenBar kontrolliert das Alter der Gäste. Jeder Gast ist verpflichtet, auf Verlangen des Personals einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Kann das Mindestalter von 18 Jahren nicht nachgewiesen werden, wird der Zutritt verweigert. Bei geschlossenen Veranstaltungen mit genehmigter Teilnahme Minderjähriger kontrolliert die BrunnenBar das Alter im Zusammenhang mit dem Alkoholausschank.

15.4 Alkoholabgabe

Die BrunnenBar hält die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in der jeweils geltenden Fassung ein. Im Einzelnen: (i) Die Abgabe von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Personen unter 18 Jahren ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG). (ii) Die Abgabe sonstiger alkoholischer Getränke (z. B. Bier, Wein) an Jugendliche unter 16 Jahren ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG). Da der Zutritt im regulären Betrieb erst ab 18 Jahren gestattet ist (§ 15.1), ist die Abgabe alkoholischer Getränke an Minderjährige im regulären Betrieb ausnahmslos ausgeschlossen. Die Abgabeverbote nach dem JuSchG gelten auch bei geschlossenen Veranstaltungen mit genehmigter Teilnahme Minderjähriger uneingeschränkt.

15.5 Verantwortungsvoller Ausschank

Die BrunnenBar ist berechtigt, den Ausschank alkoholischer Getränke zu verweigern, insbesondere wenn (i) Zweifel am erforderlichen Alter bestehen und kein gültiger Ausweis vorgelegt wird, (ii) der Gast erkennbar alkoholisiert ist und ein weiterer Ausschank im Widerspruch zur Fürsorgepflicht stünde oder (iii) sonstige gesetzliche oder betriebliche Gründe vorliegen.

15.6 Eigenverantwortung

Für gesundheitliche Folgen, die aus dem eigenverantwortlichen Konsum alkoholischer Getränke resultieren, haftet die BrunnenBar nicht, sofern der Ausschank im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgte und der Gast trotz eines etwaigen Hinweises des Personals auf die Risiken weiteren Konsums bestanden hat. Die gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten bleiben unberührt.

§ 16 Rauchen

16.1 Rauchverbot in Innenräumen

Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten, Verdampfer und vergleichbarer Erzeugnisse) ist in sämtlichen Innenräumen der BrunnenBar untersagt. Dies gilt auch bei exklusiver Anmietung der gesamten Bar und bei geschlossenen Veranstaltungen. Die BrunnenBar macht insoweit von ihrem Hausrecht Gebrauch.

16.2 Cannabis

Der Konsum von Cannabisprodukten ist in den Innenräumen und in den Außenbereichen der BrunnenBar untersagt.

16.3 Ausgewiesene Raucherbereiche

Das Rauchen von Tabakprodukten und E-Zigaretten ist ausschließlich in den von der BrunnenBar ausgewiesenen Außenbereichen gestattet. Die Gäste sind verpflichtet, die bereitgestellten Aschenbecher zu nutzen und die Ruhezeiten gemäß § 17 einzuhalten.

§ 17 Lärmschutz und Ruhezeiten

17.1 Öffentlich-rechtliche Vorgaben

Die BrunnenBar hält die geltenden Lärmschutzbestimmungen ein, insbesondere die Vorschriften der Stadt Augsburg, des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) und die einschlägigen gastättenrechtlichen Auflagen.

17.2 Ruhezeiten

Gäste sind gehalten, insbesondere beim Verlassen der BrunnenBar und auf der Terrasse ab 22:00 Uhr auf eine angemessene Lautstärke zu achten.

17.3 Behördliche Anordnungen

Die BrunnenBar ist berechtigt und verpflichtet, Anordnungen von Behörden und polizeilichen Anweisungen im Zusammenhang mit dem Lärmschutz unverzüglich umzusetzen. Die Gäste sind verpflichtet, entsprechenden Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

§ 18 Speisen und externes Catering

18.1 Grundsatz

Die BrunnenBar verfügt nicht über eine eigene Küche. Das Speiseangebot ist auf kleine Snacks beschränkt.

18.2 Mitgebrachte Speisen und Catering bei Veranstaltungen

Bei Bereichsreservierungen im Sinne des § 5 können Gäste eigene Speisen mitbringen oder einen externen Caterer beauftragen, sofern dies vorher mit der BrunnenBar in Textform abgesprochen wurde. Ohne vorherige Absprache ist das Mitbringen eigener Speisen und Getränke nicht gestattet.

18.3 Keine Verantwortung der BrunnenBar

Bei genehmigtem externem Catering oder mitgebrachten Speisen übernimmt die BrunnenBar keinerlei Verantwortung oder Haftung für (i) die Lebensmittelsicherheit und -hygiene, (ii) die ordnungsgemäße Lagerung und Kühlung, (iii) die Allergendeklaration und -kennzeichnung, (iv) die geschmackliche und qualitative Beschaffenheit und (v) gesundheitliche Beeinträchtigungen, die aus dem Verzehr extern bereitgestellter Speisen resultieren. Die lebensmittelrechtliche Verantwortung verbleibt beim externen Caterer beziehungsweise beim Kunden als Auftraggeber.

18.4 Rückstandsfreie Räumung

Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche extern eingebrachten Speisen, Behältnisse und Materialien nach der Veranstaltung vollständig entfernt werden.

18.5 Empfehlungen

Soweit die BrunnenBar externe Caterer empfiehlt, handelt es sich um unverbindliche Hinweise. Die BrunnenBar wird nicht Vertragspartner des Catering-Vertrages und übernimmt keine Gewähr für die Leistungen Dritter.

§ 19 Allergene und Unverträglichkeiten

19.1 Allergeninformation

Die BrunnenBar stellt Informationen über die in ihren Getränken und Speisen enthaltenen kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auf Anfrage zur Verfügung.

19.2 Kreuzkontamination

Eine Kreuzkontamination mit Allergenen kann trotz sorgfältiger Arbeitsweise nicht vollständig ausgeschlossen werden.

19.3 Hinweispflicht des Gastes

Gäste mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten werden gebeten, das Personal vor der Bestellung darauf hinzuweisen. Das Personal gibt nach bestem Wissen Auskunft; eine Garantie für die vollständige Allergenfreiheit einzelner Produkte kann nicht übernommen werden.

§ 20 Schäden durch Gäste

20.1 Haftung des Gastes

Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die er schuldhaft an Einrichtung, Ausstattung, Inventar, technischen Anlagen oder Räumlichkeiten der BrunnenBar verursacht. Dies umfasst insbesondere Schäden an (i) Mobiliar und Möbeln, (ii) Gläsern und Geschirr, (iii) Dekorationsgegenständen, (iv) technischen Geräten und Anlagen, (v) sanitären Einrichtungen und (vi) Wänden, Böden und Fenstern.

20.2 Veranstalter

Bei Bereichsreservierungen im Sinne des § 5 haftet der Kunde als Veranstalter auch für Schäden, die seine Gäste schuldhaft verursachen (§ 5.4).

20.3 Reinigungskosten

Verursacht der Gast eine über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzung, kann die BrunnenBar die nachweislich entstandenen Sonderreinigungskosten in Rechnung stellen.

20.4 Schadensregulierung

Schäden sind dem Personal der BrunnenBar unverzüglich mitzuteilen. Die BrunnenBar ist berechtigt, den Schaden zu dokumentieren.

§ 21 Haftung und Haftungsbeschränkung

21.1 Unbeschränkte Haftung

Die BrunnenBar haftet unbeschränkt (i) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), (iv) im Rahmen einer von der BrunnenBar übernommenen Garantie und (v) soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

21.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die BrunnenBar der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

21.3 Ausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit

Im Übrigen ist die Haftung der BrunnenBar für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit nicht § 21.1 oder § 21.2 eingreifen.

21.4 Garderobe und persönliche Gegenstände

Für Garderobe und persönliche Gegenstände der Gäste, die nicht einer gesonderten Verwahrung durch die BrunnenBar übergeben wurden, haftet die BrunnenBar nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine unentgeltliche und unbewachte Aufbewahrungsmöglichkeit begründet kein Verwahrungsverhältnis.

21.5 Fahrzeuge

Für Fahrzeuge der Gäste und deren Inhalt übernimmt die BrunnenBar keine Haftung, es sei denn, ein Schaden wurde durch die BrunnenBar oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

21.6 Mitverschulden

Ein Mitverschulden des Kunden wird gemäß § 254 BGB berücksichtigt.

21.7 Erfüllungsgehilfen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BrunnenBar.

§ 22 Fundsachen

22.1 Aufbewahrung

In der BrunnenBar aufgefundene Gegenstände werden für einen Zeitraum von vier (4) Wochen aufbewahrt. Die BrunnenBar unternimmt angemessene Bemühungen, den Eigentümer zu ermitteln.

22.2 Abholung

Fundsachen können während der Öffnungszeiten nach vorheriger Kontaktaufnahme abgeholt werden. Auf Wunsch und auf Kosten des Eigentümers kann eine Zusendung vereinbart werden.

22.3 Entsorgung und Abgabe

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die BrunnenBar berechtigt, nicht abgeholte Gegenstände bei der zuständigen Fundbehörde abzugeben oder, soweit ein geringfügiger Wert vorliegt und dies gesetzlich zulässig ist, zu entsorgen. Die gesetzlichen Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) bleiben unberührt.

§ 23 Fotografie und Bildaufnahmen

23.1 Aufnahmen durch die BrunnenBar — regulärer Betrieb

Die BrunnenBar behält sich vor, im Rahmen des regulären Betriebs und bei öffentlichen Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen für Dokumentations-, Marketing- und Social-Media-Zwecke anzufertigen. Übersichtsaufnahmen der Atmosphäre können ohne gesonderte Einwilligung angefertigt werden, soweit dies im Rahmen des berechtigten Interesses der BrunnenBar zulässig ist und das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG) nicht verletzt wird. Gäste, die nicht fotografiert werden möchten, werden gebeten, das Personal darauf hinzuweisen.

23.2 Private Veranstaltungen

Bei privaten Veranstaltungen gemäß § 5 werden Aufnahmen durch die BrunnenBar nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden angefertigt. Aufnahmen, die den Kunden oder seine Gäste individuell erkennbar zeigen, werden nur mit vorheriger Einwilligung veröffentlicht.

23.3 Aufnahmen durch Gäste

Gäste dürfen für rein private Zwecke Aufnahmen anfertigen. Das Recht am eigenen Bild anderer Gäste und des Personals ist zu beachten. Gewerbliche Nutzung von Aufnahmen aus der BrunnenBar ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist untersagt.

§ 24 Datenschutz

24.1 Datenschutzhinweis

Die BrunnenBar verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Gäste und Kunden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

24.2 Separate Datenschutzerklärung

Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der BrunnenBar, die in den Räumlichkeiten aushängt und auf der Website abrufbar ist.

§ 25 Geistiges Eigentum

25.1 Schutzrechte

Sämtliche Inhalte der BrunnenBar, insbesondere (i) der Name, die Marke und das Logo „BrunnenBar“, (ii) Getränke- und Speisekarten, (iii) Rezepturen und Konzepte, (iv) Fotografien und Grafiken, (v) Marketingmaterialien und (vi) der Inhalt der Website, sind urheberrechtlich und/oder markenrechtlich geschützt.

25.2 Nutzungsbeschränkung

Jede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BrunnenBar, sofern sie nicht im Rahmen der gesetzlich zulässigen Nutzung erfolgt.

§ 26 Höhere Gewalt

26.1 Definition

Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB sind Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der BrunnenBar liegen und trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Hierzu zählen insbesondere (i) Pandemien und Epidemien, (ii) behördliche Anordnungen, Betriebsuntersagungen und Auflagen, (iii) Naturkatastrophen, (iv) Stromausfälle und Versorgungsunterbrechungen, (v) Wasserschäden und schwerwiegende technische Ausfälle, (vi) Kriege, Terroranschläge und Unruhen sowie (vii) sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.

26.2 Rechtsfolgen

Im Falle höherer Gewalt ist die BrunnenBar von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit das Ereignis die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar macht. Die BrunnenBar informiert den Kunden unverzüglich.

§ 27 Cocktail-Workshops

27.1 Anwendung

Dieser Abschnitt gilt für Cocktail-Workshops, die unmittelbar bei der BrunnenBar gebucht werden. Für Workshops, die über Drittplattformen gebucht werden, gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattform; Vertragspartner ergibt sich aus den Bedingungen der Plattform.

27.2 Mindestalter

Alle Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein (§ 15.1). Bei Workshops mit ausschließlich alkoholfreien Cocktails kann die BrunnenBar im Einzelfall eine Ausnahme vereinbaren.

27.3 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl wird individuell vereinbart. Eine Mindestteilnehmerzahl kann festgelegt werden.

27.4 Durchführung

Die BrunnenBar stellt sämtliche benötigten Zutaten, Werkzeuge und Materialien bereit. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheits- und Hygieneanweisungen des Workshop-Leiters Folge zu leisten.

27.5 Schäden

Für Schäden an Geräten und Materialien, die durch Teilnehmer schuldhaft verursacht werden, haftet der Kunde gemäß § 20.

27.6 Stornierung

Auf die Stornierung von Workshop-Buchungen findet § 8 entsprechende Anwendung, soweit für den Workshop eine Anzahlung oder Vorauszahlung vereinbart wurde. Die Einzelheiten werden bei der Buchung festgelegt.

§ 28 Widerrufsrecht

28.1 Terminbezogene Leistungen

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, insbesondere Tisch-, Bereichs- und Veranstaltungsreservierungen sowie Cocktail-Workshops mit festem Termin, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Auf diesen Ausschluss wird der Kunde vor Vertragsschluss hingewiesen.

28.2 Online erworbene Gutscheine

Erwirbt ein Verbraucher einen Wertgutschein im Fernabsatz, insbesondere über die Website oder einen sonstigen Online-Verkaufsweg, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten und die Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in § 28.3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Gutschein vor Ablauf der Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vollständig eingelöst wurde und der Verbraucher vor der Einlösung Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Einlösung hatte (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei teilweiser Einlösung vor Ausübung des Widerrufs bezieht sich der Widerruf auf den noch nicht eingelösten Restwert. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Gutscheine, die vor Ort in den Räumlichkeiten der BrunnenBar erworben werden.

28.3 Widerrufsbelehrung für online erworbene Gutscheine

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Daniel De La Rosa, BrunnenBar, Am Brunnenlech 31, 86150 Augsburg, E-Mail brunnenbaraugsburg@gmail.com, Telefon +49 821 47019035, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Einlösung des Gutscheins vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits eingelösten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Gutscheinwerts entspricht.

28.4 Muster-Widerrufsformular

Das Muster-Widerrufsformular ist in Anlage 1 zu diesen AGB abgedruckt und wird dem Verbraucher gemäß § 28.5 zur Verfügung gestellt.

28.5 Bereitstellung

Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung im Gutscheinkauf sowie nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail, zur Verfügung gestellt.

§ 29 Schlussbestimmungen

29.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) bleiben verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, soweit diese zwingend Anwendung finden.

29.2 Gerichtsstand für Unternehmer

Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Augsburg.

29.3 Verbraucher

Für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

29.4 Streitbeilegung

Die BrunnenBar ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

29.5 Salvatorische Klausel — Unternehmer

Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) tritt an die Stelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung diejenige wirksame und durchsetzbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

29.6 Salvatorische Klausel — Verbraucher

Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) richtet sich die Rechtsfolge der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nach § 306 BGB. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

29.7 Änderungen der AGB

Die BrunnenBar behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bestehende Vertragsverhältnisse, insbesondere bereits bestätigte Buchungen, gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültigen AGB.

29.8 Sprache

Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Übersetzungen dienen lediglich der Information.

29.9 Inkrafttreten

Diese AGB treten am 06.10.2026 in Kraft.


Anlage 1 — Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.

An Daniel De La Rosa, BrunnenBar, Am Brunnenlech 31, 86150 Augsburg, E-Mail brunnenbaraugsburg@gmail.com

Hiermit widerrufe ich, wir (*), den von mir, uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des folgenden Gutscheins (*), die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*), erhalten am (*)

Name des Verbrauchers, der Verbraucher

Anschrift des Verbrauchers, der Verbraucher

Unterschrift des Verbrauchers, der Verbraucher, nur bei Mitteilung auf Papier

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Scan the code